Einsatz von Vorsorgekapital

Finanzierung mit Kapital aus der Säule 3a

Ein Vorsorgekonto der Säule 3a (z.B. PRIVOR) kann beim Kauf von Wohneigentum wertvoll sein. Das ersparte Kapital lässt sich dabei auf zwei verschiedene Arten nutzen:

  • Sie beziehen aus der Säule 3a das nötige Kapital und erhöhen damit Ihren Bedarf an Eigenkapital.
  • Sie verpfänden diesen Betrag aus der Säule 3a und erhalten dafür eine höhere Hypothek.

Vorbeziehen von Kapital aus der Säule 3a

Sie können das Kapital, das Sie bisher in die Säule 3a einbezahlt haben, vorzeitig zum Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum beziehen. Dies ist alle 5 Jahre möglich. Das ausbezahlte Kapital der Säule 3a müssen Sie versteuern.

Verpfänden von Kapital aus der Säule 3a

Sie können Ihr bisher erspartes Kapital der Säule 3a zugunsten einer höheren Hypothek verpfänden. So werden auch Finanzierungen von mehr als 80% des Kaufpreises möglich. Ihr Vorteil: Das Kapital bleibt steuerfrei auf Ihrem Säule-3a-Konto angelegt und dient Ihrer Bank lediglich als Sicherheit.

Finanzierung mit Kapital aus der 2. Säule

Die Verordnung über die Wohneigentumsförderung sieht vor, dass Hypothekarnehmer auch Guthaben aus der 2. Säule (Pensionskasse) zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen können. Dazu stehen ebenfalls zwei Möglichkeiten offen:

  • Sie beziehen Ihr Freizügigkeitskapital der Pensionskasse vor.
  • Sie verpfänden das Freizügigkeitskapital der Pensionskasse.

Vorbeziehen von Kapital aus der 2. Säule (Pensionskasse)

Bei dieser Variante lassen Sie sich Ihr verfügbares Freizügigkeitskapital von der Pensionskasse auszahlen und leisten damit direkt einen Teil des Kaufpreises Ihres Eigenheims. Die Vorsorgelücke, die durch diesen Vorbezug entsteht, müssen Sie durch private Vorsorge schliessen können.

Das ausbezahlte Kapital unterliegt der Steuer, die auf dem Vorbezug unabhängig vom übrigen Einkommen berechnet wird. Diese Steuer kann nicht aus dem Auszahlungsbetrag bezahlt werden. Dies bedeutet, dass Sie dafür eine separate Summe bereitstellen müssen. Die Steuer kann abhängig von Gemeinde, Kanton und Höhe der Auszahlung ca. 6 % des Vorbezugs ausmachen. Ausserdem ist ein Vorbezug mit einer «Veräusserungsbeschränkung nach BVG» verbunden, die im Grundbuch eingetragen wird. Planen Sie frühzeitig: Pensionskassen benötigen zur Auszahlung Zeit – manchmal mehrere Monate.

Verpfänden von Kapital aus der 2. Säule (Pensionskasse)

Bei der Verpfändung bleibt Ihr Freizügigkeitskapital in der Pensionskasse. Ihr Vorteil: Sie wahren Ihre vollen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge und kommen zusätzlich in den Genuss eines Vorzugszinssatzes. Das verpfändete Kapital dient Ihrer Bank lediglich als Sicherheit.

(Bitte beachten Sie, dass die Vepfändung von Kapital aus der Pensionskasse unterschiedlich gehandhabt wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich bei Ihrer Bank persönlich beraten zu lassen.)