Steuerliche Aspekte

Was Sie als Besitzer von selbst bewohntem Wohneigentum in Sachen Steuern wissen sollten:

 

Ihr Eigenheim ist ein Vermögenswert, den Sie deshalb auch als Vermögen versteuern müssen. Dessen Steuerwert legt die Gemeinde fest. In der Steuererklärung können Sie Ihre Hypothekarschulden vom Vermögen abziehen. Eine hohe Fremdfinanzierung ermöglicht Ihnen grössere Steuerabzüge, birgt aber auch grössere Risiken.

 

Ein Eigenheim wirkt sich auf die Vermögenssteuer wie auch auf die Einkommenssteuer aus:

Einkommenssteuer

Der Besitz von selbst genutztem Wohneigentum beeinflusst Ihre Einkommenssteuer auf zwei Arten:

  • Einerseits müssen Sie den Eigenmietwert Ihres Wohneigentums aus Gründen der Rechtsgleichheit gegenüber Mietern als Einkommen versteuern, da die Steuerverwaltung den Eigenmietwert als fiktives Einkommen aus Wohneigentum betrachtet.
  • Andererseits können Sie Hypothekarzinsen sowie Unterhalt Ihres Eigenheims vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Berechnung des Eigenmietwerts und der abzugsfähigen Unterhaltskosten sind kantonal geregelt.

Vermögenssteuer

Bei der Vermögenssteuer müssen Sie Ihr Eigenheim als Vermögen versteuern. Berechnet wird nicht der Verkehrswert, sondern der Steuerwert. Davon können Sie die Hypothekarschuld wieder abziehen.