Der Kauf eines Eigenheims

Der Kauf eines Eigenheims ist ein entscheidender Schritt in Ihrem Leben. Wenn es so weit ist, lohnt es sich, den Kaufvertrag genau zu prüfen. Verwenden Sie genügend Zeit darauf und lassen Sie sich nicht drängen. Ziehen Sie allenfalls auch eine Fachperson (Kundenberater/Notar) bei.

Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Klare Bezeichnung der Vertragsparteien; Verkäufer und Käufer
  • Kaufobjekt und dessen Beschreibung
  • Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte
  • Kaufpreis, Zahlungsmodus und Zahlungsfristen
  • Zeitpunkt der Eigentumsübertragung
  • Zeitpunkt des Antritts
  • Sicherstellung und Verzinsung von An-, Rest- und Steuerzahlungen
  • Frage der Gewährleistung
  • Zahlungsregelung der anfallenden Gebühren und Steuern
  • Regelung bestehender privatrechtlicher Verträge
  • Reuegeld oder Konventionalstrafen

Die Beurkundung

Der Kaufvertrag ist die Vorbereitung für die Eigentumsübertragung. Er muss öffentlich beurkundet werden, damit er gültig ist. Zusammen mit dem Verkäufer gehen Sie auf das Grundbuchamt der Gemeinde, in der Ihr künftiges Eigenheim liegt.

Die Eigentumsübertragung

Die Eigentumsübertragung erfolgt mit dem Eintrag ins Grundbuch. Die Handänderung wird im Grundbuch eingetragen und besiegelt. Damit gehen alle Rechte und Pflichten auf den Käufer über.

Handänderungskosten

In der Regel übernehmen die Vertragsparteien die Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Handänderungssteuer (soweit vorhanden) je zur Hälfte unter solidarischer Haftbarkeit. Abhängig vom Kanton, in welchem Ihr künftiges Eigenheim liegt, können auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

Gesetzliches Pfandrecht

Ohne anders lautende Vereinbarung bezahlt der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer, die auf der Basis des kantonal gültigen Steuersatzes und der Besitzdauer errechnet wird. Kann der Verkäufer die Steuerschuld nicht begleichen, wird die Liegenschaft mit einem gesetzlichen Pfandrecht belastet. Bleibt die Steuerschuld durch den Verkäufer unbezahlt, kann der Käufer die Zwangsverwertung des Objekts nur durch Bezahlung der Grundstückgewinnsteuer abwenden.

Am besten lassen Sie sich die Steuern vom Steueramt berechnen. Sie können im Kaufvertrag vereinbaren, dass Sie als Absicherung den entsprechenden Betrag vom Kaufpreis abziehen und auf ein Sperrkonto einzahlen. Oder Sie können die Zahlung ans Steueramt selbst übernehmen und dafür den Betrag vom Kaufpreis abziehen. Spezielle Vorsicht ist geboten, wenn der Verkäufer Ersatzbeschaffung geltend macht.

Errichtung von Grundpfandrechten

Die Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erhöhung von Grundpfandrechten übernimmt in der Regel der Käufer.