Versicherung

Als Bauherr, Grundeigentümer oder Käufer eines Objekts können Sie aus verschiedenen Gründen haftpflichtig werden. Denken Sie schon bei der Planung daran: Versicherungsprämien lassen sich einkalkulieren und auch bezahlen – ein grösserer Schadenfall nicht. Prüfen Sie daher den Abschluss folgender Versicherungen:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Bauwesenversicherung
  • Bauzeitversicherung
  • Gebäudehaftpflichtversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Personenversicherungen

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung schützt den Bauherrn vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen (Sach- und Personenschäden), die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und auch während des Baus gestellt werden können.

Bauwesenversicherung

Dies ist eine Sachversicherung für Hoch- und Tiefbauten, wobei üblicherweise die Risiken des Bauherrn, des Geologen, des Architekten und des Ingenieurs sowie der beteiligten Unternehmer, Subunternehmer und Handwerker versichert sind. Sie deckt während der Versicherungsdauer unvorhergesehene Schäden am noch nicht fertig gestellten Bauwerk (Beschädigung oder Zerstörung).

Bauzeitversicherung

In mehreren Kantonen muss der Bauherr eine Bauzeitversicherung abschliessen. Sie versichert Schäden, welche durch Brand, Erdbeben und Elementarereignisse während der Bauzeit entstehen können. Informationen zur Bauzeitversicherung erhalten Sie bei der zuständigen Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) oder beim Schweizerischen Sachversicherungsverband (SSV).

Gebäudehaftpflichtversicherung

Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt Sie als Eigenheimbesitzer vor unvorhergesehenen finanziellen Belastungen durch Ansprüche Dritter, welche aufgrund von Personen- und Sachschäden entstehen können.

Gebäudeversicherung

Falls Sie ein Haus bauen bzw. kaufen, schützt die Gebäudeversicherung z. B. bei Feuer oder Wasserschäden (teilweise in den Kantonen obligatorisch).

Personenversicherungen

Der umfassende Schutz für die Familie: Die finanzielle Absicherung bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod des Bauherrn unter Berücksichtigung der obligatorischen Versicherungen (2. und 3. Säule) erfolgt am besten mit einer Lebens- und Erwerbsausfallversicherung. Es besteht auch die Möglichkeit, diese als reine Risikoversicherung (ohne Kapitalbildung) abzuschliessen.