Vorsorge in der Schweiz

Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei Säulen mit dem Ziel, die versicherten Personen vor Invalidität, Tod und Alter finanziell abzusichern.

Das 3-Säulen-Prinzip (BV Art. 111) hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität bzw. bei Todesfall für sich bzw. die Hinterbliebenen aufrechtzuerhalten.

 

 

1. Säule – Existenzsicherung, staatliche Vorsorge


AHV und IV bilden die 1. bzw. staatliche Säule. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie die Existenz sichern. Die 1. Säule ist für alle obligatorisch.

 

2. Säule – Sicherung des gewohnten Lebensstandards, berufliche Vorsorge

Die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die 2. Säule. Die 1. und 2. Säule sollen zusammen mindestens 60% des zuletzt bezogenen Lohnes absichern und den gewohnten Lebensstandard erhalten. Der 2. Säule müssen sich nur ArbeitnehmerInnen anschliessen.

 

3. Säule – Individuelle Ergänzung (Wahlbedarf), private Vorsorge

Die 3. Säule dient der individuellen Selbstvorsorge und ist freiwillig. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie teilweise steuerlich begünstigt. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken gezielt schliessen.