Das 3-Säulen-Prinzip (BV Art. 111) hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität bzw. bei Todesfall für sich bzw. die Hinterbliebenen aufrechtzuerhalten.
1. Säule – Existenzsicherung, staatliche Vorsorge
AHV und IV bilden die 1. bzw. staatliche Säule. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie die Existenz sichern. Die erste Säule ist für alle obligatorisch.
2. Säule – Sicherung des gewohnten Lebensstandards, berufliche Vorsorge
Die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die 2. Säule. Die 1. und 2. Säule sollen zusammen
mindestens 60% des zuletzt bezogenen Lohnes absichern und den gewohnten Lebensstandard erhalten. Der 2. Säule müssen sich nur ArbeitnehmerInnen anschliessen.
3. Säule – Individuelle Ergänzung (Wahlbedarf), private Vorsorge
Die 3. Säule dient der individuellen Selbstvorsorge und ist freiwillig. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie teilweise steuerlich begünstigt. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken gezielt schliessen.
Jasmin Braun
Handlungsbevollmächtigte, Leiterin Kasse
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