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Vorsorgen für Geschäftskunden im drei 3 Säulen Prinzip - EKS

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Vorsorgen

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Vorsorgesystem Schweiz

Verschachtelte Anwendungen

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Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei Säulen mit dem Ziel, die versicherten Personen vor Invalidität, Tod und Alter finanziell abzusichern.

Das 3-Säulen-Prinzip (BV Art. 111) hat zum Ziel, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität bzw. bei Todesfall für sich bzw. die Hinterbliebenen aufrechtzuerhalten.

1. Säule – staatliche Vorsorge (Existenzsicherung)
AHV und IV bilden die 1. bzw. staatliche Säule. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie die Existenz sichern. Die 1. Säule wird von der erwerbstätigen Bevölkerung finanziert. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften oder in der Schweiz erwerbstätigen Personen.

2. Säule – berufliche Vorsorge (Sicherung des gewohnten Lebensstandards)
Die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die 2. Säule. Die 1. und 2. Säule sollen zusammen mindestens 60 % des zuletzt bezogenen Lohnes absichern und den gewohnten Lebensstandard erhalten. Die berufliche Vorsorge wird über Betriebe oder Berufsverbände abgewickelt und von den Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemeinsam getragen. Die 2. Säule ist für alle Arbeitnehmenden ab einem bestimmten Mindesteinkommen obligatorisch (Pensionskasse).

Zum Freizügigkeitsfonds 2. Säule

Zum Freizügigkeitskonto 2. Säule


3. Säule – private Vorsorge (Individuelle Ergänzung)
​​​​​​​Die 3. Säule dient der individuellen Selbstvorsorge und ist freiwillig. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie teilweise steuerlich begünstigt. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken gezielt schliessen.
 
Für den Aufbau der privaten Vorsorge bieten wir verschiedene Vorsorgefonds und das Vorsorgekonto 3a.

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