Eine Vorsorge auch bei Teilzeitarbeit - EKS

Eine optimale Vorsorge auch bei Teilzeitarbeit
Stefan Leu
Der Anteil der Teilzeitarbeitenden ist in der Schweiz in den letzten Jahren stetig angestiegen. Teilzeitarbeit führt auch zu Lücken in der Vorsorge dieser Mitarbeitenden. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre finanzielle Absicherung im Alter optimieren.
Wer Teilzeit arbeitet, kann die Vorteile dieser Erwerbsform meist rasch aufzählen: Mehr Zeit für die Kinderbetreuung, für eine Weiterbildung, für ein ehrenamtliches oder soziales Engagement. Der Anteil der Teilzeitarbeitenden in der Schweiz stieg in den letzten Jahren denn auch stetig an: auf rund 60 Prozent bei den Frauen und knapp 20 Prozent bei den Männern. Ins Stocken geraten die Teilzeit-Arbeitenden hingegen oft, wenn es um die Auswirkungen ihrer Pensumsreduktion auf die Vorsorge geht: Denn hier öffnen sich meist Lücken beim Geld – und beim Wissen darum. Wir werfen deshalb mit Ihnen einen Blick auf die drei Vorsorgesäulen und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre finanzielle Absicherung im Alter optimieren.
AHV: Die Renten der ersten Säule sind abhängig von Ihrem Lohn und den Beitragsjahren. Wer im Pensionsalter die Maximalrente erhalten will, benötigt ein durchschnittliches Jahreseinkommen von durchschnittlich mehr als 86’040 Franken bis zum Leistungsbezug. Arbeitnehmende im Teilzeitpensum erreichen das nicht immer. Handlungsspielraum bleibt trotzdem: Vermeiden Sie unbedingt Beitragslücken und zahlen Sie auch bei reduzierter (oder unterbrochener) Arbeitstätigkeit mindestens den Minimalbeitrag ein. Nachzahlungen sind bis fünf Jahre rückwirkend möglich.
Pensionskasse: Ab einem Jahreseinkommen von 21'510 Franken (Stand 2021) sind Sie bei Ihrem Arbeitgeber in einer Pensionskasse versichert. Ihre spätere Rente bemisst sich primär nach den Beiträgen Ihres Arbeitgebers und den Arbeitnehmerbeiträgen, die direkt von Ihrem Lohn abgezogen werden. Versichert ist aber nicht Ihr ganzer Lohn, sondern es wird bei der Berechnung der so genannte Koordinationsabzug (aktuell 25'095 Franken) abgezogen. Pensionskassen können ihren teilzeitarbeitenden Versicherten die Möglichkeit geben, die tieferen Beiträge ganz oder teilweise auszugleichen. Prüfen Sie deshalb die Vorsorge-Reglemente Ihres Arbeitgebers und nutzen Sie die Möglichkeit von freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse – so wird Ihre BVG-Rente später höher ausfallen.
3. Säule: In der freiwilligen Säule 3a haben Sie mit einer Teilzeitstelle einen grossen Spielraum. Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind liegt der maximal mögliche Beitrag pro Jahr unabhängig vom Arbeitspensum bei aktuell 6883 Franken (Stand 2021). Ohne Pensionskassen-Anschluss können Sie bis maximal 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens, jedoch jährlich maximal 34'416 Franken (Stand 2021) einzahlen. Schöpfen Sie dieses Maximum in einem Jahr jedoch nicht aus oder verpassen Sie ein Beitragsjahr, können Sie die Beiträge zurzeit nicht nachzahlen. Der Staat belohnt alle, die sich um ihre Vorsorge kümmern, indem Einzahlungen in die 3. Säule vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Es empfiehlt sich deshalb in den meisten Fällen, regelmässig in die Säule 3a einzuzahlen.
Nutzen Sie die Zeit, die Sie mit einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis gewinnen nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Und überprüfen Sie auch Ihre Vorsorgesituation, allenfalls auch mit Ihrem Finanzexperten oder Ihrer Finanzexpertin – es lohnt sich.
Stefan Leu
Prokurist, Filialleiter