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Abschaffung des Eigenmietwertes als Dauerbrenner - EKS

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Abschaffung des Eigenmietwertes als Dauerbrenner

Di, 16 Jun 2020

Für Eigenheimbesitzer ist er ein Ärger, der jedes Jahr beim Ausfüllen der Steuererklärung erneuert wird: der Eigenmietwert. Wer in seinem eigenen Haus wohnt, muss einen fiktiven Mietwert versteuern, der gar nie erzielt wird – auf den ersten Blick schwer verständlich. Und auf den zweiten Blick? Wir erklären Ihnen diese Besonderheit des Steuersystems, um dessen Reform seit Jahren gerungen wird, in fünf Fragen und Antworten.

Was ist der Eigenmietwert?
Eingeführt wurde der Eigenmietwert 1934 per Notrecht als «eidgenössische Krisenabgabe» und später ins reguläre Steuerrecht übernommen. Er ist jener Betrag, den sich Wohneigentümer auf der Steuererklärung als zusätzliches (Miet-)Einkommen aus der theoretischen Vermietung ihrer Immobilie anrechnen lassen müssen. Im Gegenzug gibt es auch eine Entlastung für Hausbesitzer: Sie können Steuerabzüge vornehmen, insbesondere für Hypothekarzinsen und Unterhaltsarbeiten oder werterhaltende Ausgaben wie Renovationen. Das Konstrukt des solidarischen Steuersystems der Schweiz soll die Gleichbehandlung von Immobilienbesitzern und Mietern sicherstellen.

Wieso soll der Eigenmietwert wegfallen?
Das theoretische Konstrukt ist für viele schwer verständlich. Zudem ist die Summe der Abzüge in der Regel tiefer als der Eigenmietwert – unter dem Strich resultiert oft eine steuerliche Mehrbelastung für die Eigenheimbesitzer. Dies zeigt sich besonders bei älteren Hauseigentümern: Sie haben meist ihre Hypothek reduziert und somit keine abzugsfähigen Schuldzinsen mehr. Kombiniert mit einem in der Regel kleineren Einkommen im Alter wird das Eigenheim so zur finanziellen Belastung.

Was unternimmt die Politik in Sachen Eigenmietwert?
Vor allem bürgerliche Parteien verstehen den Ärger der Eigenheimbesitzer und versuchen seit Jahren, das System zu ändern. Bisher sind aber diverse Versuche eines Systemwechsels gescheitert. Den jüngsten Anlauf startete 2017 der Ständerat. Aktuell liegt der Ball beim Bundesrat, der Stellung nehmen soll zu einem Reformvorschlag der zuständigen ständerätlichen Kommission.

Wie könnte eine faire Reform aussehen?
Gemäss dem Vorschlag der Ständeratskommission soll die Besteuerung des Eigenmietwertes am Hauptwohnsitz aufgehoben werden, Zweitliegenschaften wären hingegen von diesem Systemwechsel ausgenommen. Im Gegenzug sollen die Abzüge für Hauseigentümer weitgehend wegfallen. Es würden nur noch wenige Ausnahmen von dieser generellen Regelung verbleiben, so etwa für jene, die erstmals ein Haus oder eine Wohnung kaufen.

Welchen Spielraum haben Eigenheimbesitzer nach aktuellem Stand?
Da das politische Ringen noch eine Weile dauern wird, müssen Eigenheimbesitzer weiterhin mit der aktuellen Regelung leben. Möglichkeiten für eine steuerliche Optimierung bestehen aber trotzdem. So lohnt es sich etwa, Erneuerungen und die damit verbundenen Abzüge auf verschiedene (Steuer-)Jahre aufteilen.
 



Michael Ebner
Prokurist, Stv. Filialleiter, Beratung Kredite

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