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Familienfrieden trotz Erbvorbezug: So klappt's - EKS

Familienfrieden trotz Erbvorbezug

Familienfrieden trotz Erbvorbezug: So klappt's

21.08.2025
Michael Ebner
Die Eltern von Jonas und Katrin möchten ihre Kinder mit einem Erbvorbezug unterstützen, um ihnen eine Starthilfe für die Zukunft zu geben. Doch worauf müssen sie achten, damit es später nicht zu Frust oder Streit in der Familie kommt?

Viele Eltern möchten ihren Kindern den Weg in die finanzielle Selbstständigkeit erleichtern. Damit diese grosszügige Geste nicht ungewollt zu Konflikten führt, sollte die Familie ein paar Punkte regeln.

Ein wichtiger Aspekt ist die Ausgleichspflicht. Wenn Jonas oder Katrin mehr erhalten, als ihrem späteren Erbteil entspricht, müssen sie diese Differenz bei der Erbteilung grundsätzlich ausgleichen. Das gilt besonders bei Immobilien: Gewinnt ein Haus über die Jahre an Wert, richtet sich die Ausgleichszahlung nicht nach dem Wert beim Erbvorbezug, sondern nach dem Wert am Todestag der Eltern. Ein Beispiel: Übernimmt Jonas das Elternhaus für 700'000 Franken, ist es aber später 900'000 Franken Wert, kann das erhebliche Ausgleichszahlungen an Katrin zur Folge haben.

Deshalb sollten Jonas’ und Katrins Eltern frühzeitig im Testament oder Erbvertrag festhalten, wie der Erbvorbezug ausgeglichen werden soll. Solange die Pflichtteile eingehalten werden, können sie ihre Kinder sogar ganz oder teilweise von der Ausgleichspflicht befreien. Auch eine Vereinbarung, dass ein künftiger Verkaufsgewinn unter allen Erben aufgeteilt wird, kann helfen, Streit zu vermeiden.

Darüber hinaus dürfen die Eltern nicht ihre eigene Situation ausser Acht lassen. Schenkungen mindern das Vermögen, das sie im Alter für ihren Lebensunterhalt brauchen. Wer zu früh zu viel weitergibt, kann im Ruhestand in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder Ergänzungsleistungen verlieren, wenn später Pflege nötig wird. Deshalb ist eine realistische Einkommens- und Vermögensplanung wichtig.

Für manche Familien ist es sogar besser, statt einer Schenkung ein Darlehen zu gewähren. So bleibt das Geld in Reichweite, falls die Eltern es doch noch brauchen. Ausserdem kommt es oft zu weniger Spannungen, weil sich kein Kind benachteiligt fühlt.

Auch steuerlich gibt es einiges zu beachten: In vielen Kantonen zahlen direkte Nachkommen keine oder nur geringe Erbschafts- oder Schenkungssteuern. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel eine Immobilie übertragen wird und der Beschenkte dafür Hypotheken übernimmt oder Wohnrechte einräumt. Dann handelt es sich um eine gemischte Schenkung, die unter Umständen als Verkauf gilt – mit Grundstückgewinn- und je nach Kanton Handänderungssteuern. Die Kantone Schaffhausen und Zürich beispielsweise erheben keine Handänderungssteuer.

Tipp

Wer Streit vermeiden will, sollte sich früh beraten lassen und alle Vereinbarungen schriftlich regeln. Ein klärendes Gespräch mit einem Notar oder Bankberater kann helfen, Stolpersteine zu vermeiden. So wird aus dem Erbvorbezug eine faire und nachhaltige Starthilfe.

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