Einführung e-Steuerverzeichnis - EKS

Einführung e-Steuerverzeichnis
Im Steuerverzeichnis sind Ihre steuerbaren Erträge und Vermögenswerte übersichtlich in einem Dokument aufgeführt.
Damit reduziert sich der Aufwand beim Ausfüllen der Steuererklärung. Das Dokument ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Sofern Sie bereits ein Steuerverzeichnis von uns beziehen, erhalten Sie dieses ab dem Steuerjahr 2020 mit Barcode. Um von den Vorteilen des e-Steuerverzeichnisses zu profitieren, müssen Sie «e-Dokumente» aktivieren.
Ihre Vorteile:
- Kontoangaben und Depot werden direkt in Steuererklärung eingelesen
- Das manuelle Abtippen entfällt
- E-Steuerverzeichnis muss nicht ausgedruckt werden
Was ist ein e-Steuerverzeichnis?
Im e-Steuerverzeichnis werden die auf dem Auszug enthaltenen Daten zusätzlich im selben Dokument in Form eines Barcodes bereitgestellt. Beim Ausfüllen der Steuererklärung online oder mit Software laden Sie die PDF-Datei hoch. Die Daten des Steuerverzeichnisses werden dabei automatisch in die Steuererklärung übernommen und Sie müssen diese nicht mehr manuell abtippen.
Die meisten Kantone bieten diese Möglichkeit in ihrer Steuersoftware bereits an oder führen diese für das Steuerjahr 2020 ein. Ausnahmen: ZG, SO, UR, NE und VD folgen im 2021, JU und AI zu einem späteren Zeitpunkt.
So funktioniert’s:
- Sie erhalten das Steuerverzeichnis als e-Dokument (PDF) im e-Banking.
- Speichern Sie die Datei ab und importieren diese anschliessend in die Steuersoftware.
- Nach Import der Daten sind diese in der Software ersichtlich und können bei Bedarf kontrolliert werden.
Ich nutze e-Dokumente nicht – kann ich das e-Steuerverzeichnis trotzdem nutzen?
Nein, denn auf dem physischen Dokument in Papierform sind zwar neu die Barcodes auf den letzten Seiten vorhanden, doch ab Papier können Sie die Daten nicht direkt in die Steuersoftware übernehmen (eine Digitalisierung via Scanner oder App erreicht möglicherweise nicht die nötige Qualität).
Sie haben noch keinen e-Banking-Zugang bei unserer Bank?
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