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Informationen zur Anlageberatung unserer Bank - EKS

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Informationen zur Anlageberatung

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet.


Art, Wesensmerkmale und Funktionsweise
Die Bank bietet ausschliesslich umfassende Anlageberatung an, in der sie Kunden hinsichtlich Transaktionen mit Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung des Beratungsportfolios berät. Die Bank stellt sicher, dass sie bei der Empfehlung die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele und Bedürfnisse des Kunden und die vereinbarte Anlagestrategie berücksichtigt. Der Kunde entscheidet, ob er der Empfehlung der Bank Folge leistet.


Rechte und Pflichten des Kunden
Bei der umfassenden Anlageberatung hat der Kunde Anspruch auf für ihn geeignete persönliche Anlageempfehlungen. Die Beratung kann auf Initiative des Kunden oder der Bank erfolgen. Die Bank berät den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gleichen Sorgfalt, die sie in ihren eigenen Angelegenheiten anwendet. 

Die Bank muss Kundenaufträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und dem Gleichbehandlungsprinzip behandeln. Sie hat den Kunden unverzüglich über alle wesentlichen Schwierigkeiten zu informieren, welche die korrekte Bearbeitung eines Auftrags beeinträchtigen könnten. Ferner stellt die Bank die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen sicher und informiert den Kunden regelmässig über die Zusammensetzung, Bewertung und Entwicklung des Beratungsportfolios sowie die Kosten.

Der Kunde ist verpflichtet, der Bank im Rahmen der Kundenprofilierung präzise und aktuelle Angaben über seine finanziellen Verhältnisse, Anlageziele sowie Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Finanzdienstleistungen und -instrumente mitzuteilen. Ohne Anhaltspunkte, dass diese nicht den Tatsachen entsprechen, verlässt sich die Bank auf diese Angaben. Sollte es im Laufe der Zeit zu relevanten Veränderungen kommen, muss der Kunde die Bank unverzüglich und unaufgefordert informieren.


Überwachung des Beratungsportfolios
Bei der Anlageberatung mit nachfolgender Überwachung («Premium») prüft die Bank regelmässig, ob die Zusammensetzung des Beratungsportfolios der vereinbarten Anlagestrategie entspricht und ob Klumpenrisiken bestehen. Werden entsprechende Abweichungen festgestellt, empfiehlt die Bank dem Kunden geeignete Massnahmen. Bei der Anlageberatung ohne nachfolgende Überwachung («Basis»), erfolgt keine Überwachung durch die Bank und es obliegt dem Kunden, das Beratungsportfolio zu überwachen. 


Risiken
Bei der Anlageberatung werden folgende Risiken durch den Kunden getragen:
Wertverluste der Finanzinstrumente: Das Risiko von Wertverlusten, das je nach Finanzinstrument unterschiedlich sein kann, trägt vollumfänglich der Kunde. Für die Risiken der einzelnen Finanzinstrumente wird auf die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung verwiesen, die auf der Internetseite der Bank heruntergeladen werden kann.

Währungsrisiko: Wenn die Referenzwährung des Kunden nicht der Basiswährung des Finanzinstruments entspricht, müssen die Risiken von Wechselkursschwankungen berücksichtigt werden.

Unkorrekte oder veraltete Kundenangaben: Bei der umfassenden Anlageberatung berücksichtigt die Bank die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele des Kunden. Sollte der Kunde der Bank unzureichende oder unzutreffende Angaben mitteilen bzw. relevante Änderungen nicht rechtzeitig mitteilen, besteht das Risiko, dass die Bank den Kunden nicht geeignet beraten kann.

Kundenseitiges Fachwissen: Bei der Anlageberatung trifft der Kunde den letztlichen Anlageentscheid. Um die Tragweite seiner Entscheide verstehen zu können, muss er über ausreichendes Fachwissen (z.B. Wesensmerkmale und Risiken von Finanzinstrumenten) verfügen.

Aktualität der erteilten Empfehlung: Die von der Bank abgegebenen Empfehlungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Beratung zur Verfügung stehenden Marktdaten (insbesondere Kursen) und sind darum nur für einen kurzen Zeitraum gültig.


Zusätzliches Risiko bei Anlageberatung ohne nachfolgende Überwachung
Fehlende Überwachung: Vor jeder Anlageempfehlung prüft die Bank die Zusammensetzung des Beratungsportfolios. Anschliessend überwacht die Bank die Zusammensetzung des Beratungsportfolios jedoch nicht mehr. Die Überwachung obliegt dem Kunden. Ohne Überwachung kann es aufgrund von Kursveränderungen dazu kommen, dass die Portfoliostruktur für den Kunden nicht mehr geeignet ist und/oder Klumpenrisiken entstehen. 


Marktangebot
Das bei der Auswahl von Finanzinstrumenten berücksichtigte Marktangebot umfasst bankeigene sowie Finanzinstrumente Dritter. Bei der Anlageberatung stehen dem Kunden folgende Finanzinstrumente zur Verfügung:

  • Beteiligungspapiere (wie z.B. Aktien und Partizipationsscheine)
  • Forderungspapiere und Anleihensobligationen
  • Anteile an kollektiven Kapitalanlagen
  • strukturierte Produkte
  • Derivate

Bei der Anlageberatung «Basis» beschränkt sich die Auswahl auf Anteile an kollektiven Kapitalanlagen.

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