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KombiInvest
Mit KombiInvest kombinieren Sie sicheren Zinsertrag mit zusätzlichen Renditechancen. Sie haben die Wahl zwischen zwei Lösungen.
Mit KombiInvest setzen Sie mit Ihrer Anlage einerseits auf eine Kassenobligation und anderseits auf einen Anlagefonds oder die Vermögensverwaltung. So diversifizieren Sie Ihre Anlage und profitieren zudem von einem Vorzugszinssatz auf der Kassenobligation.
KombiInvest50
Sie kaufen eine Kassenobligation für den von Ihnen gewünschten Betrag und investieren zusätzlich die Hälfte von diesem Betrag in einen Anlagefonds oder ein Vermögensverwaltungsmandat.
KombiInvest100
Sie kaufen eine Kassenobligation für den von Ihnen gewünschten Betrag und investieren zusätzlich den gleichen Betrag in einen Anlagefonds oder ein Vermögensverwaltungsmandat.
Ihre Vorteile
Vorzugszinssatz
Sie profitieren von einem Vorzugszinssatz auf der Kassenobligation.
Zinsertrag und Renditechance
Regelmässiger Zinsertrag und zusätzliche Renditechance.
Frei wählbare Einlage
Einlage frei wählbar zwischen CHF 5'000 und CHF 500’000.
Verschiedene Anlagestrategien
Anlagestrategie wählbar zwischen Einkommen, Ausgewogen und Wachstum.
Nachhaltige Anlagelösung
Eine nachhaltige Anlagelösung ist verfügbar.
Professionell beraten lassen
Unsere Anlagespezialisten beraten Sie umfassend bei der Wahl der zu Ihnen passenden Anlage. Kontaktieren Sie uns.

Zinsaufschlag Kassenobligation
Zusätzlich zum Zinssatz der Kassenobligation profitieren Sie von folgendem Zinsaufschlag (Laufzeit 2 – 8 Jahre):
KombiInvest50
0.10 %
KombiInvest100
0.20 %
Mögliche Anlagen
Gebühren für Kassenobligationen, Depot und Vermögensverwaltung sowie Courtagen gemäss «Anlagegeschäft: Konditionen und Preisübersicht».
Werden die Wertschriften nicht gleich lange gehalten wie die Kassenobligation kann die Bank den Sonderzins für die verbleibende Zeit anpassen.

Stefan Oeschger
Kundenberater Privatkunden, Prokurist
Kundenberater Privatkunden, Prokurist

Roman Frei
Kundenberater Individualkunden, Handlungsbevollmächtigter
Kundenberater Individualkunden, Handlungsbevollmächtigter