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Freizügigkeitskonto
Parkieren Sie Ihr Guthaben sicher mit unserem Freizügigkeitskonto 2. Säule
Weiterbildung, Babypause, Auslandaufenthalt oder Sabbatical – es gibt zahlreiche Gründe, warum Sie nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht sofort eine neue Arbeitsstelle antreten. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt auch der Austritt aus der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers. Auf dem Freizügigkeitskonto können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zweckgebunden und sicher parkieren.
Ihre Vorteile
Steuerersparnis
Sie profitieren von einer Steuerersparnis, da auf dem Freizügigkeitskonto weder Einkommens- noch Vermögenssteuern anfallen.
Vorbezug
Ein Vorbezug ist zur Finanzierung von Wohneigentum oder für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich.
Vorzugszins
Sie erhalten einen Vorzugszins auf Ihrem Guthaben.
Besonderheiten
Rückzüge können frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters getätigt werden. Ausnahmen:
-
Kauf/Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum (Vorbezug ist alle 5 Jahre, bis max. 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich)
-
Invalidität (volle IV-Rente)
-
Aufnahme selbstständige Erwerbstätigkeit
-
Endgültiges Verlassen der Schweiz
Freizügigkeit optimieren
Mit unseren Freizügigkeitsfonds haben Sie die Möglichkeit an den Entwicklungen der Finanzmärkte zu partizipieren.


Simone Dällenbach
Kundenberaterin Privatkunden

Manuela Pezone
Kundenberaterin Privatkunden