Freizügigkeitskonto 2. Säule | Guthaben sicher parkieren - EKS
Freizügigkeitskonto 2. Säule
Guthaben sicher parkieren
Weiterbildung, Babypause, Auslandaufenthalt oder Sabbatical – es gibt zahlreiche Gründe, warum Sie nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht sofort eine neue Arbeitsstelle antreten. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt auch der Austritt aus der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers. Auf dem Freizügigkeitskonto können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zweckgebunden und sicher parkieren.
Ihre Vorteile
Steuerersparnis: keine Einkommens- und Vermögenssteuer
Vorbezug zur Eigenheimfinanzierung oder Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich
Vorzugszins
Besonderheiten
Rückzüge können frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters getätigt werden. Ausnahmen:
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Kauf/Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum (Vorbezug ist alle 5 Jahre, bis max. 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich)
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Invalidität (volle IV-Rente)
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Aufnahme selbstständige Erwerbstätigkeit
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endgültiges Verlassen der Schweiz
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