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Freizügigkeitskonto

Freizügigkeitskonto

Parkieren Sie Ihr Guthaben sicher mit unserem Freizügigkeitskonto 2. Säule
Weiterbildung, Babypause, Auslandaufenthalt oder Sabbatical – es gibt zahlreiche Gründe, warum Sie nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht sofort eine neue Arbeitsstelle antreten. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt auch der Austritt aus der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers. Auf dem Freizügigkeitskonto können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zweckgebunden und sicher parkieren.

Ihre Vorteile

Steuerersparnis

Sie profitieren von einer Steuerersparnis, da auf dem Freizügigkeitskonto weder Einkommens- noch Vermögenssteuern anfallen.


Vorbezug

Ein Vorbezug ist zur Finanzierung von Wohneigentum oder für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit möglich.


Vorzugszins

Sie erhalten einen Vorzugszins auf Ihrem Guthaben.


Besonderheiten

Rückzüge können frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters getätigt werden. Ausnahmen:

  • Kauf/Amortisation von selbstgenutztem Wohneigentum (Vorbezug ist alle 5 Jahre, bis max. 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich)

  • Invalidität (volle IV-Rente)

  • Aufnahme selbstständige Erwerbstätigkeit

  • Endgültiges Verlassen der Schweiz

Freizügigkeit optimieren

Mit unseren Freizügigkeitsfonds haben Sie die Möglichkeit an den Entwicklungen der Finanzmärkte zu partizipieren.
Freizügigkeit optimieren

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Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.
Simone Dällenbach

Simone Dällenbach
Kundenberaterin Privatkunden

Manuela Pezone

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